Antragsstellung

Ein starker Gewichtsverlust ist eine enorme körperliche und persönliche Leistung. Häufig bleiben jedoch ausgeprägte Hautüberschüsse an Bauch, Oberarmen, Brust, Rücken oder Oberschenkeln zurück. Diese können nicht nur ästhetisch belastend sein, sondern auch funktionelle Beschwerden verursachen – etwa Entzündungen, Bewegungseinschränkungen oder Probleme bei Sport und Alltag. 

Viele körperstraffende Eingriffe nach massivem Gewichtsverlust können unter bestimmten Voraussetzungen durch die Krankenkasse geprüft und teilweise übernommen werden. Wir begleiten Sie auf diesem Weg strukturiert, transparent und mit Erfahrung.

1. Erstvorstellung in unserer Sprechstunde

Im Rahmen eines ausführlichen Beratungsgesprächs analysieren wir: 

  • die Regionen mit überschüssiger Haut
  • funktionelle Beschwerden und Einschränkungen
  • bereits erfolgte Gewichtsreduktion
  • Stabilität des aktuellen Körpergewichts
  • mögliche Voroperationen oder Begleiterkrankungen
  • individuelle Behandlungsziele 

Gemeinsam besprechen wir, welche Eingriffe medizinisch sinnvoll sind und in welcher Reihenfolge diese erfolgen können.

2. Voraussetzungen für eine mögliche Kostenübernahme

Für die Prüfung durch die Krankenkasse sind häufig folgende Punkte wichtig:

  • deutlicher Gewichtsverlust (z. B. nach bariatrischer Operation oder konservativer Gewichtsabnahme)
  • stabiles Gewicht über mehrere Monate
  • dokumentierte Beschwerden wie:
    • wiederkehrende Entzündungen
    • Hautreizungen oder Intertrigo
    • Einschränkungen im Alltag oder Sport
    • psychische Belastung
  • konservative Therapieversuche (z. B. Hautpflege, Salben, Dermatologie) 

Die endgültige Entscheidung über eine Kostenübernahme trifft immer die jeweilige Krankenkasse bzw. der Medizinische Dienst.

3. Erstellung der medizinischen Unterlagen

Wir unterstützen Sie bei der Zusammenstellung aller relevanten Unterlagen für die Antragstellung. 
Dazu gehören je nach Situation: 

  • plastisch-chirurgischer Befundbericht
  • Fotodokumentation
  • medizinische Begründung der Operation
  • Angaben zu funktionellen Beschwerden
  • Operationsvorschlag
  • ggf. dermatologische oder bariatrische Vorbefunde 

Eine sorgfältige und nachvollziehbare Dokumentation ist häufig entscheidend für die Beurteilung durch die Krankenkasse.

4. Einreichung bei der Krankenkasse

Die Unterlagen werden anschließend bei Ihrer Krankenkasse eingereicht. In vielen Fällen erfolgt danach eine Prüfung durch den Medizinischen Dienst (MD). 
Die Bearbeitungsdauer kann je nach Krankenkasse variieren und mehrere Wochen betragen.

5. Nach der Bewilligung

Nach erfolgter Genehmigung planen wir gemeinsam mit Ihnen:

  • den geeigneten Operationszeitpunkt
  • notwendige Voruntersuchungen
  • stationären Aufenthalt
  • Nachbehandlung und Kompressionsversorgung 

Unser Ziel ist eine sichere, funktionelle und ästhetisch harmonische Rekonstruktion nach massivem Gewichtsverlust – individuell angepasst an Ihre körperliche Situation und Ihre Wünsche.

Unser Anspruch

Wir wissen, dass der Weg nach massivem Gewichtsverlust oft mit jahrelanger körperlicher und emotionaler Belastung verbunden ist. Deshalb legen wir besonderen Wert auf:

  • ehrliche und individuelle Beratung
  • realistische Planung
  • moderne körperformende Chirurgie
  • funktionelle und ästhetische Ergebnisse
  • langfristige Betreuung 

Gerne beraten wir Sie persönlich in unserer Spezialsprechstunde für körperstraffende Chirurgie nach massivem Gewichtsverlust.

Häufige Fragen

FAQs Antragsstellung

Nicht automatisch. Entscheidend sind medizinische Beschwerden wie Reibung, Entzündungen, Ekzeme, hygienische Probleme oder funktionelle Einschränkungen sowie eine gute ärztliche Dokumentation.

Wichtig sind Befundbeschreibung, Gewichtsverlauf, stabile Gewichtssituation, Fotodokumentation, Nachweis konservativer Maßnahmen und ärztliche Stellungnahmen.

Für körperformende Eingriffe nach Gewichtsverlust wird häufig eine stabile Gewichtsentwicklung über mindestens sechs Monate empfohlen.

Nein. Ein bariatrischer Eingriff allein bedeutet nicht automatisch Kostenübernahme für spätere Straffungsoperationen.

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