Antragstellung

Das Lipödem ist eine chronische Erkrankung des Fettgewebes, die häufig mit Schmerzen, Druckempfindlichkeit, Schwellungsgefühl und einer deutlichen Einschränkung der Lebensqualität einhergeht. Viele Patientinnen erleben trotz Sport, Ernährung und konservativer Therapie eine zunehmende Belastung im Alltag. 

Seit 2026 ist die operative Behandlung des Lipödems mittels Liposuktion unter bestimmten Voraussetzungen eine reguläre Leistung der gesetzlichen Krankenkassen – unabhängig vom Stadium der Erkrankung. 

Wir begleiten Sie auf dem Weg von der Diagnosestellung bis zur möglichen Antragstellung und operativen Therapie.

1. Erst­vor­stellung in unserer Spezial­sprech­stunde

Im Rahmen eines ausführlichen Beratungsgesprächs beurteilen wir:

  • typische Beschwerden und Schmerzsymptomatik
  • Verteilungsmuster des Fettgewebes
  • bisherige konservative Therapien
  • Gewichtsstabilität
  • mögliche Begleiterkrankungen
  • individuelle funktionelle Einschränkungen 

Zusätzlich besprechen wir, ob die Voraussetzungen für eine operative Therapie grundsätzlich erfüllt sein könnten.

2. Aktuelle Voraussetzungen für eine mögliche Kostenübernahme

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Liposuktion beim Lipödem seit 2026 unter definierten medizinischen Voraussetzungen. Dazu gehören insbesondere: 

Gesicherte Lipödem-Diagnose 

Die Diagnose muss fachärztlich gestellt werden, typischerweise durch:

  • Angiologie
  • Phlebologie
  • Dermatologie
  • Physikalische und Rehabilitative Medizin 

Vier-Augen-Prinzip / Zwei unabhängige Facharztbewertungen 

Neu ist das sogenannte Vier-Augen-Prinzip: 
Die Diagnose und OP-Indikation müssen durch zwei voneinander unabhängige Fachärzt:innen bestätigt werden. Der operierende Chirurg darf dabei nicht gleichzeitig die unabhängige Zweitbeurteilung durchführen. 

Nachweis konservativer Therapie 

Vor einer operativen Behandlung muss in der Regel über mindestens sechs Monate eine konsequente konservative Therapie durchgeführt und dokumentiert worden sein. Dazu zählen unter anderem:

  • Kompressionstherapie
  • Bewegungstherapie
  • manuelle Lymphdrainage
  • Gewichts- und Aktivitätsmanagement 

Die konservative Therapie muss trotz konsequenter Durchführung keine ausreichende Beschwerdelinderung erbracht haben. 

Gewicht und BMI 

Zusätzlich gelten Vorgaben hinsichtlich Gewicht und BMI. Bei ausgeprägter Adipositas muss zunächst eine entsprechende Behandlung erfolgen.

3. Erstellung der Unterlagen

Für die Antragstellung unterstützen wir Sie bei der Zusammenstellung aller relevanten medizinischen Unterlagen, beispielsweise:

  • plastisch-chirurgischer Befundbericht
  • Fotodokumentation
  • Nachweise konservativer Therapie
  • Facharztbefunde
  • Dokumentation der Beschwerden und Einschränkungen
  • OP-Empfehlung und medizinische Indikation Eine vollständige und nachvollziehbare Dokumentation ist entscheidend für die Prüfung durch die Krankenkasse.

4. Einreichung bei der Krankenkasse

Die Unterlagen werden anschließend bei Ihrer Krankenkasse eingereicht. Je nach Versicherung erfolgt zusätzlich eine Prüfung durch den Medizinischen Dienst (MD). 
Die Bearbeitungsdauer kann individuell variieren.

5. Operative Planung und Nachsorge

Nach erfolgter Bewilligung planen wir gemeinsam:

  • die betroffenen Regionen
  • Anzahl möglicher Eingriffe
  • stationären Aufenthalt
  • Kompressionsversorgung
  • Nachbehandlung und Verlaufskontrollen 

Die operative Therapie des Lipödems verfolgt das Ziel, Schmerzen zu reduzieren, die Beweglichkeit zu verbessern und die Lebensqualität nachhaltig zu steigern.

Unser Anspruch

Die Behandlung des Lipödems erfordert Erfahrung, sorgfältige Diagnostik und ein individuelles Therapiekonzept. Deshalb legen wir besonderen Wert auf:

  • ehrliche und realistische Beratung
  • moderne, gewebeschonende Liposuktionstechniken
  • interdisziplinäre Zusammenarbeit
  • individuelle Therapieplanung
  • langfristige Betreuung unserer Patientinnen 

Gerne beraten wir Sie persönlich in unserer Spezialsprechstunde für Lipödem und körperformende Chirurgie.

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